Steuerabzug Pateintenbeteiligung
Eine Juristische Abklärung, initiert durch den Spitex Verband Kanton Bern, hat ergeben, dass die krankheits- oder unfallbedingte Pflege zu Hause (krankheitsbedingte Pflegekosten) von Steuerpflichtigen als Krankheits- und Unfallkosten grundsätzlich abgezogen werden können. Es gilt jedoch einschränkende Voraussetzungen zu beachten. Das Memorandum in der Beilage beschreibt, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Steuerbestätigung
Sollten Sie für Ihre Steuerklärung eine Steuerbestätigung für die Leistungen der Spitex benötigen, dann melden Sie sich bitte bei unserer Administration:
Tel. 033 826 50 60
Mail: info@spitexinterlaken.ch