Steuerabzug Pateintenbeteiligung

Eine Juristische Abklärung, initiert durch den Spitex Verband Kanton Bern, hat ergeben, dass die krankheits- oder unfallbedingte Pflege zu Hause (krankheitsbedingte Pflegekosten) von Steuerpflichtigen als Krankheits- und Unfallkosten grundsätzlich abgezogen werden können. Es gilt jedoch einschränkende Voraussetzungen zu beachten. Das Memorandum in der Beilage beschreibt, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.