Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die Kosten für die ärztlich verordnete Grund- und Behandlungspflege werden von der Krankenkasse, abzüglich des Selbstbehalts, zurückerstattet. Das nötige Bedarfsmeldeformular besorgen wir für Sie bei Ihrem Hausarzt, und leiten es an Ihre Krankenkasse weiter.

Der Pflegeaufwand wird pro Einzelverrichtung erfasst. Die Minimaleinsatzzeit beträgt 10 Minuten, danach in 5 Minuten Schritten.